ö. b. u. v. Sachverständiger:
öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Elektrotechnikerhandwerk
Als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger unterstütze bzw. berate ich Sie gerne kompetent, unabhängig und herstellerneutral im Bereich der Elektrotechnik. Zu meinen Auftraggebern gehören nicht nur Gerichte, sondern auch Hausverwaltungen, Industriebetriebe, Versicherungen, Gewerbebetriebe, Pharmaunternehmen, Eigentümergemeinschaften, Privatpersonen, etc..
Wie kann ich Ihnen helfen?
Sie haben Fragen oder benötigen ein Angebot? Sie können mich gerne per E-Mail oder über das Kontaktformular kontaktieren.
Die Bezeichnung “öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger” (Abkürzung ö. b. u. v. SV) ist im Gegensatz zur allgemeinen Bezeichnung “Sachverständiger” nach §132a StGB gesetzlich geschützt. Die missbräuchliche Verwendung dieses Titels ist strafbar.
Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige werden darauf vereidigt, ihre Sachverständigenleistungen weisungsfrei, persönlich, unabhängig, unparteiisch und gewissenhaft zu erbringen. Sie sind zur Verschwiegenheit verpflichtet. In Gerichtsverfahren sollen sie gemäß den Prozessordnungen vorrangig herangezogen werden (§ 404 Abs. 2 ZPO, § 73 Abs. 2 StPO, § 173 VwGO).
Für eine öffentliche Bestellung müssen die öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen praktische Erfahrung, besondere Sachkunde und ihre persönliche Eignung nachweisen. Die Bestellungskörperschaft überprüft dies bei der Erstbestellung und nach Ablauf der regelmäßig auf 5 Jahre befristet erteilten Bestellung.
Die Sachverständigen legen der Kammer als Nachweis der besonderen Sachkunde Unterlagen zu ihrem beruflichen Werdegang, Arbeitsproben, Referenzen, Veröffentlichungen, etc. vor. Die Antragsteller haben sich in der Regel einer Überprüfung (zum Beispiel schriftlich, praktisch, mündlich) zu unterziehen. Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige werden überdies daraufhin überprüft, ob sie über die für ihre Tätigkeit erforderlichen Kenntnisse ihres rechtlichen Umfeldes verfügen (Prozessordnungen, Vertrags- und Haftungsrecht, Werbung, etc.) und im gerichtsgutachterlichen Bereich bewandert sind (zum Beispiel Verhalten vor Gericht, Ortsbesichtigung, Befangenheit, Vergütung).
Die Bestellungskörperschaften bedienen sich bei der Überprüfung der besonderen Sachkunde der Unterstützung von bundesweit über 250 Fachausschüssen und -verbänden, die überdurchschnittliche Sachkunde der Sachverständigen begutachten.
Sachverständigenbüro
Timo Gabel
ö. b. u. v. Sachverständiger für das Elektrotechnikerhandwerk
Tel.: 08131 / 3358745
Fax: 08131 / 3358746
Mobil: 0179 / 6819955
E-Mail: info@sv-gabel.de