Sachversicherklausel VdS 3602 (Feuerschutzklausel):
Als VdS-anerkannter Sachverständiger zum Prüfen elektrischer Anlagen habe ich die Voraussetzungen für das Anerkennungsverfahren erfüllt, die Prüfung erfolgreich abgelegt und bin durch die regelmäßigen Fortbildungen auf höchstem fachlichem Niveau qualifiziert. Gerne führe ich die Prüfung Ihrer ortsfesten Elektroanlagen nach VdS-Klausel 3602 der Versicherungswirtschaft durch.
Im Anschluss an die von mir durchgeführte Prüfung erhalten Sie einen Befundschein (VdS 2229) zur Vorlage bei Ihrem Sachversicherer.
Zusätzlich erhalten Sie durch die von mir während der Prüfung gewonnen Informationen und Erkenntnisse einen Einblick über den Zustand Ihrer elektrotechnischen Anlagen.
Durch den Einsatz modernster Messgeräte sowie einer Thermographiekamera lässt sich das Abschalten sensibler Stromkreise gegebenenfalls vermeiden.
Sie haben Fragen oder benötigen ein Angebot? Sie können mich gerne per E-Mail oder über das Kontaktformular kontaktieren.
Was ist der Unterschied einer Prüfung nach VdS-Klausel 3602 und der Prüfung nach DGUV Vorschrift 3 sowie anderen Prüfungen?
In diesem Zusammenhang wird auch häufig die Frage gestellt, inwiefern sich die
Prüfung nach der Klausel SK 3602 von der Prüfung nach BetrSichV (entspricht bislang der
Prüfung nach DGUV Vorschrift 3) unterscheidet. Hierzu sollte Folgendes beachtet werden:
Bei der Prüfung nach Klausel SK 3602 geht es primär um den Brandschutz. Häufig ist
die Elektrofachkraft für eine solche Prüfung nicht ausgebildet bzw. qualifiziert. In der Ausbildung lernt die Elektrofachkraft stets eine Prüfung kennen, wie sie in DIN VDE 0100-600 oder DIN VDE 0105 beschrieben wird. Hier geht es jedoch fast ausschließlich um den Personenschutz. Dabei werden die üblichen Verfahren eingesetzt wie das Messen
– der niederohmigen Verbindung von Schutzleitern,
– des Schleifenwiderstandes,
– des Isolationswiderstandes
– etc..
Diese an sich wichtigen Messungen haben jedoch für eine brandschutztechnische Wiederholungsprüfung (wie die nach Klausel SK 3602) nur eine begrenzte Bedeutung. Selbst die Isolationswiderstandsprüfung steht hier in Frage, da diese Messung häufig kein befriedigendes, bzw. ein nicht eindeutig zu bewertendes Ergebnis liefert und zudem in industriellen Anlagen nur noch im begrenzten Umfang durchgeführt werden kann (Stichwort: die Anlage darf nicht abgeschaltet werden).
Übliche Prüfungen nach BetrSichV (DGUV Vorschrift 3) sollen primär Unfälle vermeiden. Der Personenschutz steht also klar im Vordergrund. Da die Prüfung nach Klausel SK 3602 dagegen Brandschäden vermeiden soll, ergeben sich schwerpunktmäßig einige Unterschiede, obwohl der Personenschutz und die Brandschadenverhütung in weiten Teilen identisch sind.
Aus diesem Grund muss betont werden, dass die Prüfung gemäß Klausel SK 3602 eine eigenständige brandschutztechnische Prüfung ist, die nicht durch andere Prüfungen ersetzt werden kann.
Umgekehrt ersetzt die Prüfung nach Klausel SK 3602 nicht die Prüfung nach DGUV Vorschrift3, da sie beispielsweise nicht die Prüfung der ortsveränderlichen Betriebsmittel nach DIN VDE 0701 bzw. 702 einschließt
Was ist das Besondere an einem VdS-anerkannten Sachverständigen zum Prüfen elektrischer Anlagen?
Um an der Prüfung zum VdS-anerkannten Sachverständigen zum Prüfen elektrischer Anlagen überhaupt teilnehmen zu dürfen sind unter anderem folgende Mindestvoraussetzungen zu erfüllen:
• Abschluss des Studiums der Elektrotechnik, alternativ der Meisterbrief sowie eine Bestellurkunde als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger des Elektrotechnikerhandwerks,
• eine nach dem Studium erfolgte, mindestens 5-jährige praktische Tätigkeit (einschließlich Nachweis über die dabei erworbenen Kenntnisse und Erfahrungen in der Elektrotechnik im Allgemeinen sowie der Installationstechnik im Besonderen) oder Nachweis über eine Revisionstätigkeit durch eine entsprechende Bescheinigung eines VdS-anerkannten Sachverständigen mit Angabe der Prüfungstage und der geprüften Betriebe; alternativ die Vorlage der Bestellungsurkunde als Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger des Elektrotechnikerhandwerks,
• die Verfügbarkeit der erforderlichen Messgeräte sowie deren Kalibrierung,
• die Verfügbarkeit der erforderlichen Normen,
• ein polizeiliches Führungszeugnis.
Durch die oben aufgeführten, sehr hohen Zulassungsvoraussetzungen wird sichergestellt, dass der VdS-anerkannte Sachverständige zum Prüfen elektrischer Anlagen qualifiziert ist und sowohl fachlich als auch praktisch ein überdurchschnittliches Niveau aufweist.
Sachverständigenbüro
Timo Gabel
VdS-anerkannter Sachverständiger zum Prüfen elektrischer Anlagen
Tel.: 08131 / 3358745
Fax: 08131 / 3358746
Mobil: 0179 / 6819955
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