Barrierefreiheitserklärung
Im Rahmen unserer Barrierefreiheitserklärung möchten wir Ihnen einen Überblick über den Stand der Vereinbarkeit der unten beschriebenen Dienstleistung(en) mit den Anforderungen der Barrierefreiheit nach gesetzlichen Vorschriften (insbesondere mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz – BFSG) geben.
Timo Gabel
Sachverständigenbüro Gabel
Pater-Roth-Str.2
85221 Dachau
Von der Handwerkskammer München und Oberbayern
ö. b. u. v. Sachverständiger für das ElektrotechnikerhandwerkVdS anerkannter Sachverständiger zum Prüfen elektrischer Anlagen
Von der Handwerkskammer München und Oberbayern
ö. b. u. v. Sachverständiger für das ElektrotechnikerhandwerkVdS anerkannter Sachverständiger zum Prüfen elektrischer Anlagen
Die oben genannte Dienstleistung ist teilweise mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) vereinbar.
Folgende Teile/Inhalte/Funktionen der Dienstleistung sind nicht barrierefrei:
Nicht alle Elemente sind für unterstützende Systeme geeignet.
Datum der Erstellung der Barrierefreiheitserklärung: 26.06.2025 Datum der letzten Überprüfung der o. g. Leistungen hinsichtlich der Anforderungen zur Barrierefreiheit: 26.06.2025
Die Einschätzung zum Stand der Barrierefreiheit beruht auf der Einschätzung durch einen externen Anbieter.